VERKAUFT !!!
„Starfield Altair 420“ Baujahr 1993 inkl. Case und Zertifikat.
Es wird das hier abgebildete Instrument angeboten!
Besonderheit:
Gebaut in der Fujigen Edelschmiede in Japan, wo auch die guten Fender Japan und Gretsch Gitarren gebaut werden.
Versehen mit zwei Lipstick-Singlecoils, einem einfachen SF-5 Vibratosystem und komplett vergoldeter Hardware.
Der Korpus dieser Starfield kommt in einer außergewöhnlichen, atembraubenden Maserung daher die ihresgleichen sucht.
Zur Marke STARFIELD:
Die Marke STARFIELD wurde Ende der Anfang der 90er als Edelschmiede von Ibanez ins Leben gerufen.
Von der Firma wurden nur für 3 bis 4 Jahre (bis 1994/1995) hochwertige Instrumente gebaut.
1994/95 wurden die Starfield Instrumente in einem Versuch gebaut, im Segment von Fender zu wildern. Dementsprechend wurde eine absolut geniale Verarbeitung und eine super Qualität der verwendeten Teile angestrebt. Diese Gitarre ist das beste Beispiel für eine höchstwertige und qualitative Verarbeitung.
Instrumente dieser Qualität sind heutzutage neu im vierstelligen Eurobetrag erhältlich.
Die Starfield – Instrumente haben einen sehr guten Ruf und sind nur noch sehr selten zu finden. Von diesen Instrumenten gibt es nicht viele, und wer ein soches besitzt gibt es in der Regel nicht mehr ab. Die Preise dieser Instrumente steigen in den letzten Jahren kontinuierlich.
Zum Zustand:
Das Instrument ist gebraucht.
Es gibt nur leichte Gebrauchtspuren am gesamten Instrument.
Der originale TrussRod funktioniert einwandfrei.
Die gesamte Elektronik ist unangetastet und original, so wie die Gitarre das Werk verlassen hat.
Gewicht: Eine Abbildung des Instrumentes auf der Waage ist auf unserer Internetseite zu finden.
Die Bünde weisen minimale Spielspuren auf.
Zubehör:
Ein Koffer ist im Lieferumfang enthalten und weisst leichte Gebrauchtspuren auf.
Weiterhin ist das Zubehör wie abgebildet im Lieferumfang enthalten.
Zur Gitarre gibt es ein Zertifikat von RockWall Guitars.
Das Instrument wird frisch besaitet geliefert.
Besteuerung:
Differenzbesteuerung gemäß § 25a USTG.